Das sind wir

OAfrica FAQ

Leider können wir kein Kind unterstützen, das zu Ausbildungszwecken nach Europa oder in die USA reisen möchte.

  • In Ghana gibt es gute Universitäten – Du als Spender kannst eines unserer speziellen Programme unterstützen, damit das Kind in Ghana bleiben und dort seine Ausbildung machen kann.
  • Wir möchten, dass gebildete Ghanaer im Land bleiben können und somit einen Beitrag zur Wirtschaft und Gesellschaft leisten können.
  • Das Kind muss von einem zugelassenen Arzt in Ghana untersucht werden.
  • Der Arzt muss zu dem Schluss kommen, dass eine angemessene Behandlung in Ghana nicht möglich ist und das Kind nur gesund werden bzw. überleben kann, wenn es im Ausland medizinisch behandelt wird.
  • Wir haben in der Vergangenheit bereits zwei Kindern eine Operation im Ausland ermöglicht: Sekina wurde 2005 in Spanien erfolgreich wegen ihres schlechten Sehvermögens operiert; Daniel wurde 2006 in die USA geschickt, um sein volles Sehvermögen wiederzuerlangen, aber leider konnte er aufgrund einer degenerativen Netzhauterkrankung, die nicht korrigiert werden konnte, nicht operiert werden.
  • Unsere Politik ist es, möglichst vielen Kindern zu helfen und i.d.R. können wir die Energie und die Ressourcen, die wir für die internationale Behandlung eines einzelnen Kindes aufwenden müssten, nicht rechtfertigen. Normalerweise benötigen diese Initiativen eine aktive Partnerorganisation, die sich auf diese Art von medizinischen Initiativen spezialisiert hat und die diese zusätzlichen Aufwände trägt.
  • OA hat kein offizielles Mandat, formelle Ratschläge zu Adoptionen zu erteilen.
  • Obwohl OA die Idee der Adoption fördert und hofft, dass alle vermittelbaren Kinder adoptiert werden, hat OA keine rechtliche Befugnis, Adoptionen zu bearbeiten.
  • Alle Adoptionen in Ghana müssen vom Department of Social Welfare (DSW) genehmigt und geleitet werden. Alle Personen, die an einer Adoption interessiert sind, müssen in ihrem Heimatland die notwendigen rechtlichen Schritte einleiten und die entsprechenden Dokumente und Genehmigungen einholen. Gesetze, Anforderungen usw. können sich ändern oder unterscheiden sich je nach Herkunftsland, Geschlecht, Familienstand usw.
  • Die Gesetze sind von Land zu Land unterschiedlich.
    Die entsprechenden Dokumente müssen dem DSW in Ghana vorgelegt werden. Nach der Genehmigung durch das DSW können die zukünftigen Eltern ein Kind adoptieren (unter Anleitung des hauseigenen Anwalts des DSW).
  • Die Adoptiveltern müssen das entsprechende Visum beim Konsulat ihres Landes in Ghana beantragen, bevor sie das Kind in ihr Heimatland bringen.
  • OA hat seit einigen Jahren kein Freiwilligenprogramm in Ghana mehr.
  • Wir freuen uns über Besuche von Spendern, Vorstandsmitgliedern und potenziellen Mitarbeitern in Ghana, in der Hoffnung, dass diese zu langfristigen Unterstützern werden.
  • Wenn Du glaubst, uns durch Dein passendes Profil als Mitarbeiter*in unterstützen zu können, dann schicke Deine Bewerbung bitte an africa@oafrica.org.
  • Die Gründe, warum wir uns entschieden haben, unser Freiwilligen-Programm zu beenden, findest du hier.
  • Nein. OAfrica ist der festen Überzeugung, dass die Förderung institutioneller Betreuung nicht zielführend ist und es stattdessen deutlich bessere Wege gibt, bedürftige Kinder zu unterstützen.
  • Wir setzen uns für gemeindebasierte Programme ein, die die Familien stärken, und nicht für eine institutionelle Betreuung, die nicht wirtschaftlich ist und oft die Rechte der Kinder verletzt.
  • Du kannst dies zum Beispiel tun, indem Du folgendes tust:
    1. Zusammenarbeit und Stärkung des Sozialsystems und der Zivilgesellschaft in dem Land, in dem Du aktiv bist/sein willst, um die Politik, die Planung und die Versorgungssysteme für Waisen und gefährdete Kinder zu verbessern.
    2. Verbesserung der Fähigkeiten kranker und verarmter Eltern, um eine vorzeitige Trennung des Kindes von seiner Familie zu verhindern.
  • In diesem Zusammenhang kannst Du Dir gerne auch die UNICEF-Website „Better Care Network’s“ und die Website der Regierung von Ghana anschauen.
  • Spezifische Leitlinien findest Du auch unter